
Eine mittelbare Abnahme, ohne gemeinsame Objektbegehung durch Bauherrn und Auftragnehmer. Die Abnahme gilt als vollzogen, wenn der Bauherr das jeweilige Gebäude stillschweigend bezieht und / oder die gestellte Abschlussrechnung begleicht.
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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